- den Schutz des Kulturlandes und die Stabilisierung der Bauzonen für die nächsten 20 Jahre.
- freien Seezugang für alle so wie es der Bund vorschreibt.
Schutz der Freihaltezonen vor kurzfristig gedachter Überbauungen, insbesondere am See.
- eine Stadt- und Agglomerationsentwicklung, welche den Fuss- und Veloverkehr begünstigt.